„Vor der Bestellung können Sie uns über die unten angegebenen Kontaktdaten vorab erreichen, damit wir den Förderantrag für Sie stellen.“
E-Lastenrad-Förderung in Deutschland
1. Bundesförderung (BAFA)
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Fördergebiet: Deutschlandweit
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Antragsberechtigt: Unternehmen, Genossenschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen). Privatpersonen und Vereine sind ausgeschlossen.
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Förderhöhe: 25 % der Anschaffungskosten, maximal 3.500 € pro E-Lastenrad bzw. Anhänger.
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Wichtige Bedingungen:
- Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.
- Mindestnutzungsdauer: 3 Jahre.
Weitere Infos und Antrag: BAFA – E-Lastenfahrräder
2. Kommunale und Landesförderungen (Beispiele)
Bremen
Förderung: bis zu 40 % des Kaufpreises, max. 1.000 €.
Quelle: Alltricks Übersicht
Bayern (z. B. München)
Förderung: 25 % der Nettokosten bis max. 500 € (E-Lastenrad) oder 750 € (Lastenpedelec).
Quelle: Alltricks Übersicht
Berlin
Aktuell keine kommunale Förderung; die Bundesförderung (BAFA) bleibt anwendbar.
Quelle: Lastenrad Förderung Berlin
Brandenburg
Zuschüsse bis zu 4.000 € für (E-)Lastenräder, für private & gewerbliche Nutzer.
Quelle: GreenBike Übersicht
3. Antragsablauf – Schritt für Schritt
- Angebot vom Händler einholen (noch nicht kaufen).
- Online-Antrag im BAFA-Portal stellen (falls BAFA-Förderung).
- Bewilligung abwarten.
- Kauf tätigen und Rechnung sowie Zahlungsnachweis erstellen.
- Verwendungsnachweis hochladen.
- Auszahlung der Förderung nach Prüfung.
4. Wichtige Hinweise
- Antrag vor Kauf stellen – sonst droht Ablehnung oder Rückforderung.
- Prüfen Sie die Förderfähigkeit des Modells (z. B. Mindestnutzlast, E-Antrieb).
- Bewilligungszeitraum beachten (meist 12 Monate ab Genehmigung).
- Bewahren Sie alle Belege elektronisch (PDF) auf; das beschleunigt die Nachweisführung.